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   VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 6 K 13.30054   

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https://dejure.org/2013,11318
VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 6 K 13.30054 (https://dejure.org/2013,11318)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.05.2013 - Au 6 K 13.30054 (https://dejure.org/2013,11318)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - Au 6 K 13.30054 (https://dejure.org/2013,11318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Einreise über sicheren Drittstaat; drohende Verhaftung bei Einreise; Vorwurf politisch motivierter Straftaten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1
    Türkei, Flüchtlingsanerkennung, Kurden, HADEP, Özgür Parti, Anti-Terror-Gesetz, Folter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 B 11.30462

    Türkei, vorverfolgter HADEP-/DEHAP-Aktivist; Zuerkennung des Flüchtlingsstatus;

    Auszug aus VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 6 K 13.30054
    Anschließend wird der Betreffende an die Polizei des Heimatsortes oder des Orts, an dem er gesucht wird, überstellt (BayVGH vom 27.4.2012 Az. 9 B 11.30462 RdNr. 20; Auskunft amnesty international vom 31.1.2011 an das OVG Saarland).

    Auch wenn für den Kläger im Hinblick auf die geänderten Verhältnisse in der Türkei allein wegen des gegen ihn geführten Strafverfahrens noch nicht die Gefahr von Misshandlungen oder Folter bejaht werden könnte, besteht diese Gefahr jedenfalls im unmittelbaren Zusammenhang mit der zu erwartenden Verhaftung oder polizeilichen Ingewahrsamnahme (vgl. hierzu BayVGH vom 27.4.2012 a.a.O. RdNr. 21, 22).

    Insbesondere beim Vorwurf einer PKK-Zugehörigkeit kommt es verbreitet bereits vor der offiziellen Registrierung einer Festnahme zu Verhören mit Folter und Misshandlungen (BayVGH vom 27.4.2012 a.a.O. RdNr, 23; amnesty international, Auskunft vom 9.3.2010 an das OVG Münster).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 6 K 13.30054
    Droht diese Gefahr nur in einem Teil seines Heimatstaates, so kann der Betroffene auf Gebiete verwiesen werden, in denen er vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, es sei denn, es drohen dort andere nach den oben dargelegten Grundsätzen unzumutbare Nachteile und Gefahren (BVerfG, B.v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, 345 f.).
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